Auch wenn der Garten eine Winterpause einlegt. Ein paar Dinge sollten auch in dieser Jahreszeit zu tun.
Baumbindungen prüfen
Durch die Herbst- und Winterstürme sollten Baumbindungen an Baumpfählen immer wieder überprüft werden. Denn nur wenn der Baum im Wurzelbereich schön fest steht, kann er im Frühjahr wieder richtig durch starten. Bei zu viel Bewegung um Wurzelbereich reißen kleine Faserwurzeln. Diese müssen immer wieder neu gebildet werden. Somit wird das Anwachsen verzögern oder verhindert. Eine Baumbefestigung ist nur nach dem neu pflanzen oder umpflanzen in den ersten beiden Jahren notwendig. Danach sollte der Baum gut angewachsen sein.
Schneeschieben….
Anwohner sind dafür verantwortlich, dass der Bürgersteig entlang am Grundstück frei von Eis und Schnee ist. Dafür gibt es regional unterschiedliche Vorgaben und Gesetze. Einige Dinge sollten Sie generell beachten. Schnee der nach acht Uhr abends fällt ist bis neun Uhr morgens am anderen Tag zu entfernen. Das gilt auch, wenn es um 09:00 Uhr noch schneit. Schnee der nach 09:00 Uhr gefallen ist muss bis eine Stunde nach Schneefallende weggeräumt sein. Unebenheiten, durch festgetretenen Schnee sind zu entfernen. Hierfür muss ein Streifen mit einer Breite von 1,50 m frei von Eis und Schnee sein. Bei Fragen sollten Sie sich an die örtliche Stadt oder Gemeinde wenden.
Schnipp – Schnapp Äste ab….
Bäume und Sträucher sind von November bis etwa Ende März (je nach Witterung) im Winterschlaf. Das ist der passende Zeitpunkt für Gehölzschnittarbeiten. An frostfreien Tagen oder bis wenige Grade unter Null, kann man Sträucher sowie Obst- und Zierbäume zurück schneiden. Außer bei Walnuss- und Kirschbäumen (hier besser im Spätsommer schneiden) sind diese Arbeiten den ganzen Winter möglich. Wenn die Gehölze wieder anfangen zu treiben sollten diese Arbeiten erledigt sein. Gerne führen wir fachgerechte Schnittarbeiten wie Obstbaumschnitt, auf Stock setzen (z.B: Knicks) oder Rückschnitt an Bäumen und Sträucher auch bei Ihnen aus. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Übrigens auch Baumfällarbeiten sollten bzw. dürfen nur im Winter ausgeführt werden.